TURN- UND SPORTVEREN 1847 WEILHEIM E. V.
Pollinger Straße 9, 82362 Weilheim, Tel. 0881 3394
Für jedes Familienmitglied bitte einen eigenen Antrag ausfüllen
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist jederzeit möglich und wird zum jeweiligen Jahresende wirksam. Sie ist schriftlich gegenüber dem TSV 1847 e.V. zu erklären und muss bis spätestens zum 31.12. des Jahres dort eingegangen sein. Die Beitragspflicht besteht ganzjährig, so dass auch bei unterjähriger Kündigung die noch nicht eingezogenen Beiträge fällig werden. Die Beiträge werden jeweils zum Beginn des zweiten Monats eines jeden Quartals eingezogen.
Der Antrag erfolgt unter Anerkennung der Satzung des TSV 1847 Weilheim e.V.